Zur Kenntnisnahme
Aufgrund unüberwindbarer Differenzen wurde die Zusammenarbeit mit dem DDH Dänemark mit beiderseitigen Einvernehmen gekündigt.
Die Anschuldigungen Seiten des DDH's uns gegenüber entsprechen einfach nicht der Wahrheit.
Punkt 1
Uns wurde vorgeworfen Richter ohne Ausbildung einzusetzen.
Dies stimmt nicht wir haben uns die Richter Ausweise/Zertifikat vor Ausstellung zuschicken lassen, alle vier Richter die im Oktober eingesetzt wurden haben anerkannte Zertifikate und Ausweise.
Punkt 2
Wir stellen für Mischlinge Ahnentafel aus ohne Züchter.
Es geht hier speziell um ein Malteser, dieser hatte eine Registerahnentafel und wenn der Züchter keinen Club/ Verein angehört steht der Besitzer bzw der jenige in der Ahnentafel der diese beantragt hat. Dies ist in Deutschland in fast jeden nicht FCI angehörigen Verein so Praxis. Die Rassereinheit wird durch ein Phänogutachten, ein Gentest oder drei besuchten Ausstellung bescheinigt und daraufhin erfolgt die Ausstellung einer Registerahnentafel. Sollten die Eltern eine Ahnentafel haben, werden diese auch mit in der Registerahnentafel mit eingetragen.
Punkt 3
Ausbildung eines Richters wurde einfach durchgepeitscht ohne langjährige Ausbildung.
Nein auch dies weißt der IDR von sich, der besagte Richter . Hat mehrfach als Ringschreiber im DDH , IDR und sogar DHL zum Schluss gesessen. Er ist beim DDH seit 2016 selbst neben mir gesessen und hat assistieren, somit haben wir diese Jahre mit anerkannt. Erst gestern wurde mir vom Vorstand des DDH’s mitgeteilt das er angeblich die Ausbildung nie begonnen hat.
Im Oktober 2022 wurde dann durch ein norwegischen, österreichische und deutschen Richter die Prüfung abgenommen. Nicht durch mich, da wir befreundet sind.
Punkt 4
Der DDH erkennt aber sofort ( 20.02.2023) unsere Ahnentafel und Zertifikate nicht mehr an.
Diese Entscheidung obliegt ja jedem Verein , wir lassen uns auf dieses Niveau nicht herab und erkennen auch weiterhin alles von diesem Club an.
Punkt 5
Mischlinge / Rassehunde ohne Ahnentafeln auf Ausstellung
Ja es ist in Deutschland möglich mit Hund ohne Ahnentafel auf eine Ausstellung zu gehen, die laufen in einem Sonderring der sogenannte FunRing und laufen nicht in Konkurrenz zu den Rassehunden mit Papiere. Auch erhalten diese Hunde keine Anwartschaftskarten oder Zertifikate für Championate, sondern lediglich eine Beurteilung durch die Richter und eine Urkunde über die Teilnahme. Bei Rassehunde ohne Papiere benötigen die Besitzer 3 solcher Bewertungen um eine Registerahnentafel zu beantragen.
Aufgrund der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen werden wird keine Namen und persönlichen Daten oder Untersuchungsergebnisse veröffentlichen.
Wir bedanken uns dennoch für 6 Jahre guter Zusammenarbeit und wünschen dem DDH weiterhin alles erdenklich Gute und weiterhin viel Erfolg.
Euer Team vom IDR e.V.
Bitte geänderte Gebührenordnung beachten !!!
Liebe Mitglieder
Aufgrund der Inflation und der damit höheren Einkaufspreise sind auch wir gezwungen ab den 01.01.2023 unsere Preise anzupassen.
AhnenTafeln vorher 10,- € neu 12,-€
Ahnenpass vorher 15,- € neu 18,- €
Zwingerschutz vorher 25,- € neu 30,- €
Championate vorher 20,- € neu 25,- €
Km Pauscvhale vorher 0,30 € neu 0,40 €
Zwingerabnahme vorher 25,- € neu 30,- €
Wurfabnahme 35,- € neu 40,- €
Der Mitgliedsbeitrag bleibt soweit bestehen.
Wir bitten um Euer Verständnis mit lieben Grüßen Euer Vorstand
Wichtig!!!
Neue Adresse für das Zuchtbuchamt
Ab den 01.10.2020 bitte alle Wurfeinreichungen und Anträge für Ahnepässe / Ahnetafeln an folgende Adresse senden.
Zuchtbuchbuchamt IDR e.V.
Nicole Litmann
Carlslust 10 , 17348 Mildenitz
Fax:
Mobile: +49 1525 4214883 Mail: Zuchtbuchamt_idr.ev@aol.com
Bitte dran denken das die Gebühr für die Ahnentafeln/-pässe und Versandkosten im vorraus auf das Vereinskonto entrichten werden.
Kontodaten stehen auch auf der Homepage im Mitgliederbereich.
Ab sofort haben sich die Zugangsdaten für
den Mitgliederbereich geändert !!!
Wenn jemand die neuen Daten benötigt dann bitte
bei Frau Reschke melden.
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Bitte geänderte Gebührenordnung beachten !!!
Die Mitgliederversammlung vom 23.03.2019 ergab folgende Neuerungen :
Ab den 01.07.2019 werden die Gebühren für Ahnentafel von 8 € auf 10€ erhöht und der Ahnenpass von 12€ auf 15€.
Proto und Verpackung pauschal von 3,50€ auf 5€ pro Wurf
Der Mitgliedsbeitrag Vollmitglied wird ab den 01.01.2020 von 25€ auf 30€ / Jahr und Familienmitglied von 12,50€ auf 15€ / Jahr erhöht.
Alle Punkte wurden durch die anwesenden Mitglieder einstimmig beschlossen und genehmigt.
Am 23.03.2019 findet nach dem Mehrhundehalter Seminar,
die Mitgliederversammlung statt.
Einladungen werden noch separat verschickt.
Tagespunkte werden sein:
Gebührenordnung
Zuchtordnung
Allgemeine Anliegen
Internationale Zusammenarbeit IDR ev.
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Wichtig!!!
Bankverbindung
Aufgrund vermehrter Rücksendungen von Briefe werden nur noch Vorabzahlungen bei Aufnahmeanträge akzeptiert.
Auch bei Ahnentafeln werden wir dieses einführen.
Hier die Bankverbindung für die Ahnentafeln und Pässe + Versandkosten
Kontoinhaber: IDR
IBAN: DE43 1505 1732 0100 0039 40
BIC: NOLADE21MST
Ab sofort dürfen Wurfabnahmen nur noch von einem Zuchtwart abgenommen werden, wenn im Umkreis von 100km keine Zuchtwarte vorhanden sind darf nach vorheriger Absprache und Genehmigung des Vorstandes eine Abnahme durch den Tierarzt erfolgen.
Beitrag zur Zuchtordnung
Vorankündigung: ab den 01.01.2017 wird es einige Änderungen in der Zuchtordnung geben zum Wohle der Hunde und der Gesundheit. Es wird hauptsächlich die Molosser speziell die Französische Bulldogge, Englische Bulldogge und Mops betreffen.
1. ALLE Molosser egal welche Größe müssen ein HUS ( Herzultraschall) vorweisen um Herzkrankheit zu verringern und langfristig auszumerzen
2. Bei den Frenchy und Engländern muss eine Luftröhrenuntetsuchung erfolgen vor der ZTP, wir möchten Atemprobleme den Kampf ansagen
3. Molosser mit zu starker Überbauung dürfen absofort nicht mehr zur Zucht zugelassen werden.
4. Deutsche Doggen sollten auf das Faltendoggengen untersucht werden ( ist bis 06/2017) noch freiwillig
Nachzulesen unter https://shop.labogen.com/faltendoggen-syndrom-ichthyose
Desweiteten wird empfohlen sehr Große Rassen und alle Bulldogge auch auf Spondylose und Veränderung an der Wirbelsäule untersuchen zu lassen
5. PRA Untersuchungen sind nur noch genetisch über ein Labor anerkannt, da eine Untersuchung durch die Spaltlampe nur einen Momentanbefund aufweisen. Nur Betroffene Rassen. Den vier gPRA-Formen mit frühem Krankheitsbeginn, rcd1 in irischen Settern, rcd2 in Collis, rcd3 in Cardigan WelshCcorgies, und erd in norwegischen Elchhunden, lassen sich Mutationen in unterschiedlichen Genen zuordnen. In gPRA-Formen, die durch einen späten Krankheitsbeginn gekennzeichnet sind, wie bei den Zwergpudeln, englischen und amerikanischen Cocker Spaniels, Labrador Retrievern, Portugiesischen Wasserhunden und Chesapeak Bay Retrievern, ist wahrscheinlich das gleiche, noch nicht identifizierte Gen mutiert.
Bei den Sibirischen Huskys wird die PRA X-chromosomal vererbt.
6. Zähne: Das Gebiss eines Zuchthundes muss wie folgt beschaffen sein:
Komplette Schere
Keine Zange (ein Zangengebiss liegt nur dann vor, wenn alle Zähne Zange stehen)
An fehlenden Zahnen werden toleriert:
Alle P1 und M3
Zusätzliche dürfen maximal 2 weitere Zähne fehlen, jedoch nicht P4 oben und M1 unten.
Hunde mit fehlenden Zähnen (außer P1 und M3) dürfen nur mit vollzahnigen Hunden verpaart werden.
Ausgenommen hiervon sind folgende Rassen : Rottweiler
7. bei den Rassen Rottweiler / Schwarzer Russischer Terrier sollte zusätzlich zum DNA Test noch ein JLPP Test gemacht werden.
Nachzulesen unter : Laboklin JLPP
Hunde dieser Rasse welche in der Zucht sind müssen den Test nachreichen.
Die Tiere welche neu zur Zucht genommen werden müssen diesen bei der ZTP vorlegen können.
Hunde mit bestehender ZTP müssen bis zu einem Alter von 6 Jahren diese Untersuchungen innerhalb von sechs Monaten nachreichen oder bis zum Einreichen des nächsten Wurfes.
Wir möchten gesunde Hunde züchten und sollten daher zum Wohle und der Verbesserung der einzelnen Rassen keine Kosten scheuen um die besten Voraussetzungen für ein gesundes Hundeleben zu setzen
Alle anderen Punkte der Zuchtordnung bleiben unberührt und weiter so bestehen
Wir, der IDR ,distanzieren uns, ausdrücklich, von dem Verein
"FRZ e.V. - Freie Rassenzüchter e.V." und dem HVD e.V. Haustierzuchtveren Deutschland e.V.
Wir werden diese Vereine, in keinerlei Hinsicht mehr unterstützen,
und verzichten auf jegliche Zusammenarbeit, auch werden deren Ahnentafel
bei uns nicht zur Zucht zugelassen.
Stand August 2013
NEWS !!!
In einer Außerordentlicher Mitgliederversammlung wurde
Herr Thomas Reschke seines Amtes
als zweiter Vorstand enthoben.
Seine Nachfolge zum zweiten Vorstand tritt an Herr Georg Gatz.
Wir Gratulieren recht Herzlich und freuen uns auf diese Zusammenarbeit
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11.03.2015
Wir haben eine Anschrift aufgrund einer Eingemeindung IDR e.V. , Carlslust 10 in 17348 Woldegk OT Carlslust
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22.06.2014
Nur haben wir auch KADOMO als Sponsor für uns gewonnen
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07.11.2013
Nun hat sich auch der Oberlausitzer Hunde Zucht Verein uns angeschlossen, wir führen für diesen Verein das Zuchtbuch
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01.11.2013
Der Tibet Terrier Club Luxemburg hat sich uns angeschlossen, wir führen für diesen Verein das Zuchtbuch
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30.10.2013
Heute wurde uns eine Zusammenarbeit von Laboklin bestätigt und unsere Mitglieder bekommen für Ihre Untersuchungen einen Vereinsrabatt. Dafür bitte den von Laboklin für uns vorgefertigten Vordruck benutzen und den Mitgliedsnachweis nicht vergessen in Kopie mit zu schicken.
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15.10.2013
Änderung der Zuchtordnung
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15.08.2013
Wir waren Gast auf der Ausstellung von unseren befreundeten Verein, desen Landesgruppe VRZ-Ost.
die jeweiligen Vorstände waren vertreten:
- Nicole Reschke vom IDR e.V.
- Antje Wittke vom DMV e.V.
- Bianca Schulte vom MCG e.V.
- Uwe Könnicke VRZ- DHS e.V.
- Stephan & Bettina Pfeuffer sowie Alexandra Hellriegel von der VRZ-DHS-OST Landesgruppe
Auch dies zeigt uns wieder, Miteinander statt Gegeneinander, sofern sich doch alle,
an einige "Spielregeln" in der Hundezucht halten!
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01.09.2013
Seit heute bereichert Herr Fiebig ( Hundepsychologe und anerkannter Sachverständiger für Raum Havelland und Brandenburg) unser Team. Wir freuen uns sehr über die Zusammenarbeit-
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18.04.2013 Aufgrund mehrer Beschwerden über Züchter des ZMR e.V. und das nicht reagieren des ZMR e.V. haben wir mit sofortiger Wirkung, die Zusammenarbeit beendet und sind nicht länger deren Dachverband!
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Kurzinformation
Die Haltung folgender Hunderassen ist in Brandenburg grundsätzlich verboten(§8 Abs.2 Hundehalterverordnung)
1.American Pitbull Terrier
2.American Staffordshire Terrier
3. Bullterrier
4.Staffordshire Bullterrier
5.Tosa Inu
sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunderassen
Hinweis: Bei der Züchtung von Old English Bulldogge handelt es sich um eine Kreuzung aus Englischer Bulldogge, Bullmastiff, American Bulldogg und American Pitbull Terrier. Somit stellt die Old English Bulldogge eine Kreuzung aus einer unwiderlegbar gefährlichen Hunderasse dar. Laut einem Schreiben vom Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg vom 12.04.2012 ist somit die Haltung eines Hundes der Rasse Old English Bulldogge verboten. Die Bestimmungen des §8 Abs.2 der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg geltend zu sprechen.
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Ab dem 01.06.2013 werden bei begründeten Verdacht oder Anzweiflung der HD und ED Auswertungen eine Nachkontrolle angeordnet, die nur noch von unserer Auswertstelle in Neustrelitz oder einer UNI-Klinik anerkannt wird.
Für die tatkräftige Unterstützung und Hilfe beim Aufbau und Gründen des Vereins bedankt sich das Team vom IDR, ganz herzlich Martina Vogelzang und verleiht Ihr hiermit die Ehrenmitgliedschaft in unseren Verein!