Ausstellungsordnung IDR e.V.

 

Es kann jeder Rassehunde - Besitzer ausstellen, gleich welchem Verein er angehört. Zugelassen und gleichberechtigt sind alle Rassehunde mit Ahnentafel. Jeder gemeldete Rassehund ist unter der Zuchtbuch- Nr. und eingetragenem Namen anzumelden. Championatsbescheinigung ist im Ring dem Richter vorzulegen. Kranke und krankheitsverdächtige Hunde, sowie solche, die mit Ungeziefer behaftet sind, werden zurückgewiesen. Hitzige Hündinnen sind besonders zu behandeln und zu schützen. Die Entscheidung über eine Zurückweisung steht allein dem Ausstellungstierarzt und Ausstellungsleiter zu. Alle Ausstellungshunde müssen eine gültige Tollwutschutzimpfung nachweisen. Jeder Hundebesitzer haftet selbst für alle Schäden, die sein Hund auf dem Ausstellungsgelände anrichtet (gemäß BGB). Bei Formfehlern ist die Ausstellungsleitung sofort zu informieren. Das Richtergremium muß noch anwesend sein. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Alle Hunde sind an der Leine zu führen. Bissige Tiere müssen einen Maulkorb tragen. Die Anweisung der Ausstellungsleitung ist unbedingt Folge zu leisten. Beleidigungen der Richter, sowie Mitarbeiter werden mit sofortigem Verweis geahndet. Findet die Ausstellung infolge höherer Gewalt nicht statt, wird die Nenngebühr zur Deckung der Veranstaltung verwendet. Die Abgabe der Meldung verpflichtet zur Zahlung der Nenngebühr und Anerkennung der Ausstellungsordnung. Meldungen, die nach Meldeschluss eingehen, können im Ausstellungskatalog nicht mehr berücksichtigt werden. Es wird eine Nachmeldegebühr von 10,-€ je Klasse und Hund erhoben. Außerdem wird auf § 10 der Tierschutz-Hundeverordnung vom 02.05.2001 hingewiesen, wonach die Ausstellung von Hunden verboten ist, bei denen Körperteile, insbesondere Ohren oder Ruten, zum Erreichen bestimmter Rassemerkmale vollständig oder teilweise amputiert wurden,  Gemäß § 12 Absatz 2 Tierschutz - Hundeverordnung stellt ein Verstoß gegen das o.g. Ausstellungsverbot eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. (Ausnahmen sind Hunde aus Länder wo dies noch erlaubt ist, bitte Nachweis mitbringen das der Hund aus einen dieser Länder stammt und Hunde mit Attest vom Tierarzt das es eine medizinische Notwendigkeit gab.)

Bei uns werden wärend der Ausstellung keine Endloswürger oder Stachelhalsbänder gestattet.

 

Nur bei rechtzeitiger Meldung besteht ein Anspruch auf einen Pokal.

Es sind alle Rassen und alle Farben erlaubt, auch können Mehrrassenhunde ( Mischlinge ) und Hunde ohne Ahnentafel ausgestellt werden. Sonderring Schönheit.

 

Die Ausstellungsleiterin:

Nicole Reschke (IDR e.V.)

 

Ablauf:

ab 9 Uhr Einlass

ab ca. 10 Uhr Anfangen mit Richten 

12 - 12:30 Uhr Mittagspause

12: 30 Uhr Kind mit Hund

13 Uhr wird weiter gerichtet

nach den Richten sind die Ehrenringe

Best of Puppy ( alle Babys mit VV) ! dieser Ring erfolgt sofort nach den Richter der Babys !

Best of Junior ( alle Hunde mit SG 1 )

Best of Show ( alle Hunde mit V1 )

Best of Schönheit ( Hunde ohne Ahnentafeln und Mischlinge)

ca. 16:30 Uhr Ende der Veranstaltung

Der Verlauf der Zeitangaben kann sich ändern, jenach dem wie die Meldungen sind

Bei uns wird in Konkurrenz gerichtet der jeweiligen Rassen und nach den Klassen.

 

Wir fangen mit der Babyklasse an und dann folgt Jüngsten, Jugend, Junghund und danach alles ab Offene Klasse.

 


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